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Odendahl und Heise
  

Öffentliches Verfahrensverzeichnis 

 

1.  Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle

 

      Autohaus Odendahl & Heise GmbH, Robert-Perthel-Str. 65, 50739 Köln


      Amtsgericht Köln, HRB 4837
      Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE  122 810 512
      Steuer-Nr.: 217 / 576 / 70018

 

 

2.  Geschäftsführer

    

      Siegfried Busse

 

 

3. Leitung System-Administration / betrieblicher Datenschutzbeauftragter 

 

      Guido Maiwald (Leitung System-Administration)

      

      Dekra Certification GmbH

      Klaus-Peter Junk (Datenschutzbeauftragter)

 

 

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

     

      Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von verschiedenen Leistungen
      im Kfz-Bereich. Hierbei im Besonderen:

      Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
      Verkauf von Ersatzteilen, Zubehör und Betriebsstoffe
      Reparatur und Wartung von Fahrzeugen aller Marken
      Vermittlung von Finanzierungs-, Leasing- und Versicherungsverträgen
      Auto- Selbstfahrer- Vermietungen und Vermittlung von Kfz- Vermietungen
      Kraftfahrzeug- Zulassungen und Vermittlung an Zulassungsdienste
      sowie das Betreiben aller weiteren damit mittelbar oder unmittelbar
      zusammenhängenden Geschäfte

 

 

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen sowie Daten und Datenkategorien

 

      Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten erhoben,
     
verarbeitet und genutzt, soweit es sich um natürliche Personen handelt und soweit diese zur
      Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich sind:     
 
     -Kunden     
     -Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter,     
     -Pensionäre/Rentner, Angehörige
     -Lieferanten     
     -Mieter     
     -Geschäftspartner, Agenturen, Vermittler und Makler
     -Kontaktpersonen zu den vorgenannten Gruppen
 

 

      Es werden im Wesentlichen folgende Arten von Daten bzw. Datenkategorien erhoben,
     
verarbeitet und genutzt:
 
      -Adress-, Kontakt- und Kommunikationsdaten
      -Vertragsdaten
      -Abrechnungs-, Leistungs- und Bankdaten
      -Einkommens- und Vermögensdaten
      -Daten zur Finanzbuchhaltung
      -Daten zu Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen
      -Daten zur Personalverwaltung und –Steuerung
      -Daten zur Kontaktkoordination und Betreuungsinformation

 

 

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten


      Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten
      (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden).

      Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind
      (Rechnungswesen, Personalverwaltung, Controlling, Berufsausbildung).

      Externe  Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur
      Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag.

      Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (aufgrund von Gehaltszahlungen und
      Lieferantenrechnungen), gruppenzugehörige Unternehmen oder andere externe Stellen zur
      Erfüllung der oben genannten Zwecke soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung
      erklärt hat, dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung aus
      überwiegenden berechtigten Interessen zulässig ist.

 

 

7. Datenübermittlung in Drittstaaten


      Eine Übermittlung in Drittstatten findet derzeit nicht statt.
     
      In Ausnahmefällen kann eine Übermittlung erfolgen, wenn diese zur Kommunikation mit
      dem Vertragspartner, in seinem Auftrag oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

 

 

8. Regelfristen für die Löschung der Daten

 

      Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf
      dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht
      mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden
      sie gelöscht, sobald die unter Nr. 4 genannten Zwecke weggefallen sind.

 

 

9. Datenauskunftserteilung gegenüber öffentlichen Stellen nach Aufforderung
   
(Auskunftsverfahren)

 

      Auskünfte gegenüber öffentlichen Stellen, Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht
      werden nach folgendem internen Verfahren bearbeitet:
 

      Die Bearbeitung eines Auskunftsverfahrens setzt die schriftliche Anfrage der Staats-
      anwaltschaft (zu einem laufenden Verfahren) oder eine richterliche Anordnung voraus.
      Hierin müssen Zweck und Grund für das Unternehmen nachvollziehbar genannt sein und das
     
Unternehmen die Erforderlichkeit des Auskunftsverfahrens verstehen und begründen können.
      Ohne diese Voraussetzungen wird ein Verfahren nicht bearbeitet und keine Auskunft erteilt.

 

Autohaus Odendahl & Heise GmbH

Köln, den 01.06.2010

©2012 Odendahl & Heise GmbH  
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