| Öffentliches Verfahrensverzeichnis
1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle | Autohaus Odendahl & Heise GmbH, Robert-Perthel-Str. 65, 50739 Köln
Amtsgericht Köln, HRB 4837 Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE 122 810 512 Steuer-Nr.: 217 / 576 / 70018 |
2. Geschäftsführer | Siegfried Busse
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3. Leitung System-Administration / betrieblicher Datenschutzbeauftragter | Guido Maiwald (Leitung System-Administration)
Dekra Certification GmbH Klaus-Peter Junk (Datenschutzbeauftragter) |
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung |
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von verschiedenen Leistungen im Kfz-Bereich. Hierbei im Besonderen:
Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen Verkauf von Ersatzteilen, Zubehör und Betriebsstoffe Reparatur und Wartung von Fahrzeugen aller Marken Vermittlung von Finanzierungs-, Leasing- und Versicherungsverträgen Auto- Selbstfahrer- Vermietungen und Vermittlung von Kfz- Vermietungen Kraftfahrzeug- Zulassungen und Vermittlung an Zulassungsdienste sowie das Betreiben aller weiteren damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte |
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen sowie Daten und Datenkategorien | Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit es sich um natürliche Personen handelt und soweit diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich sind: -Kunden -Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter, -Pensionäre/Rentner, Angehörige -Lieferanten -Mieter -Geschäftspartner, Agenturen, Vermittler und Makler -Kontaktpersonen zu den vorgenannten Gruppen
Es werden im Wesentlichen folgende Arten von Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt: -Adress-, Kontakt- und Kommunikationsdaten -Vertragsdaten -Abrechnungs-, Leistungs- und Bankdaten -Einkommens- und Vermögensdaten -Daten zur Finanzbuchhaltung -Daten zu Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen -Daten zur Personalverwaltung und –Steuerung -Daten zur Kontaktkoordination und Betreuungsinformation |
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten |
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden). Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Rechnungswesen, Personalverwaltung, Controlling, Berufsausbildung). Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag. Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (aufgrund von Gehaltszahlungen und Lieferantenrechnungen), gruppenzugehörige Unternehmen oder andere externe Stellen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat, dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung aus überwiegenden berechtigten Interessen zulässig ist. |
7. Datenübermittlung in Drittstaaten |
Eine Übermittlung in Drittstatten findet derzeit nicht statt. In Ausnahmefällen kann eine Übermittlung erfolgen, wenn diese zur Kommunikation mit dem Vertragspartner, in seinem Auftrag oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. |
8. Regelfristen für die Löschung der Daten | Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter Nr. 4 genannten Zwecke weggefallen sind. |
9. Datenauskunftserteilung gegenüber öffentlichen Stellen nach Aufforderung (Auskunftsverfahren) | Auskünfte gegenüber öffentlichen Stellen, Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht werden nach folgendem internen Verfahren bearbeitet:
Die Bearbeitung eines Auskunftsverfahrens setzt die schriftliche Anfrage der Staats- anwaltschaft (zu einem laufenden Verfahren) oder eine richterliche Anordnung voraus. Hierin müssen Zweck und Grund für das Unternehmen nachvollziehbar genannt sein und das Unternehmen die Erforderlichkeit des Auskunftsverfahrens verstehen und begründen können. Ohne diese Voraussetzungen wird ein Verfahren nicht bearbeitet und keine Auskunft erteilt. |
Autohaus Odendahl & Heise GmbH Köln, den 01.06.2010 |
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